Sektoraler Heilpraktiker der Physiotherapie
Das Bundesverwaltungsgericht hat im August 2009 höchstrichterlich die neue Heilpraktiker-Definition hinsichtlich der beruflichen Betätigung der Physiotherapeuten entschieden.
In der Praxis bedeutet dies, dass der Physiotherapeut künftig auch ohne den sogenannten großen Heilpraktiker selbständig und ohne Weisungsgebundenheit praktizieren darf.
Voraussetzung dafür ist der Abschluss als Sektoraler Heilpraktiker der Physiotherapie.
Im Februar 2012 hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz bestätigt, dass nach entsprechendem Qualifikationskurs das zuständige Gesundheitsamt ohne eine weitere schriftliche oder mündliche Überprüfung die Zulassung nach Aktenlage entscheiden kann.
Den Qualifikationskurs zum Sektoralen Heilpraktiker der Physiotherapie, bieten wir Ihnen in Kürze in unserem Seminarzentrum an.
Profitieren Sie von der Möglichkeit, freier und selbstbestimmter zu Arbeiten und melden Sie sich schon heute an.
Wichtiger Hinweis: Die Teilnahme an diesen Qualifikationskurs ist altersunabhängig. Allerdings ist für den Genehmigungsantrag beim zuständigen Gesundheits-/Ordnungsamt, ein Mindestalter von 25 Jahren erforderlich.
Der erste Termin ist am 10.5.-13.05.2012. Sie finden den Kurs in der Kursübersicht oder klicken Sie auf diesen Link.
Einen weiteren Kurs bieten wir am 16.8.-19.08.2012 an. Sie finden den Kurs in der Kursübersicht oder klicken Sie auf diesen Link.
Weitere Termine folgen.
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