Fortbildungspflicht
Bewertet und anerkannt können die Kurse werden, die die Qualität einer Behandlung mit vereinbarten Heilmitteln bzw. die Qualität von Behandlungsergebnissen positiv beeinflussen.
Grundsätzlich erhalten Sie nach jeder erfolgreichen Teilnahme an einem Kurs eine Bescheinigung. Kurse, die eindeutig den Pflichtfortbildungsregelungen (Gemeinsame Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß Anlage 4 zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V zur Regelung der Fortbildung im Bereich Heilmittel) entsprechen, werden vom inmotio Seminarzentrum Plauen bzw. dem Anbieter der Fortbildung bewertet und bepunktet. Bei unklaren Kursthemen werden die Fortbildungspunkte jedoch nicht oder nur unter Vorbehalt auf den jeweiligen Teilnahmebestätigungen und Zertifikaten ausgewiesen.
Die Teilnahmebescheinigungen sind von den Kursteilnehmern zum Nachweis gegenüber den Krankenkassen aufzubewahren.
Das inmotio Seminarzentrum Plauen kann für eine Nichtanerkennung der Fortbildungspunkte durch die Krankenkassenverbände nicht haftbar gemacht werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Für Rückfragen sind wir gern für Sie da. Bitte sprechen Sie uns an.
Ihr Team vom inmotio Seminarzentrum Plauen
Sommer 2010


